Urteil Sozialgericht Stuttgart zur Abrechnung von Meniskus-Naht-Implantat-Systemen

Urteil Sozialgericht Stuttgart zur Abrechnung von Meniskus-Naht-Implantat-Systemen

Datum: 30.03.2019


Liebe Kollegen,

schon im September 2018 hat das Sozialgericht Stuttgart ein Urteil gefällt, welches für Sie als Kniechirurg in der  ambulanten Versorgung Ihrer Patienten weitreichende negative Folgen entwickelt (s. Anhang). 

Das Urteil wurde  aufgrund einer verzögerten Publikation in den juristischen Datenbanken erst vor kurzem zugänglich. Im Prinzip wurde geurteilt, dass die aktuelle Generation vom Meniskus-Naht-Implantat-Systemen (z.B. FastFix, Fa. Smith / Nephew u.a.) aus wirtschaftlichen Gründen durch gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der Abrechnung einer ambulanten Operation nicht erstattet werden muss.

Dies führt nunmehr dazu, dass vermehrt einzelne Kostenträger/Krankenkassen in einigen KV Bereichen die Sachkosten-Erstattung bei ambulanter OP für diese Nahtsysteme verweigern.

 

Das Urteil steht diametral zu einem Urteil des SG Kiel in ähnlicher Sache. Aufgrund der weitreichenden Bedeutung des Urteiles hoffen wir nun, dass eine Revision zugelassen wird. Dieses ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar.

Es versteht sich, dass wir dieses Urteil nicht akzeptieren können, denn es widerspricht unserer jahrelangen Erfahrung mit der Entwicklung unterschiedlicher Fixationstechniken zum Meniskuserhalt und steht vor allem auch im Gegensatz zu der aktuellen S2 Leitlinie “Mensikuserkrankungen” der AWMF.

Das Komitee Standespolitik der AGA kooperiert hier eng mit dem  BVASK (Berufsverband für Arthroskopie) und dem BVOU (Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie).  Wir  arbeiten für Sie an verschiedenen Fronten, um die Folgen dieses Urteiles abzumildern. Hierzu sind wir in engem Austausch mit anderen Berufsverbänden und der KBV. Gespräche mit den Krankenkassen werden vorbereitet.

Im Vordergrund steht allerdings eine juristische Bewertung mit dem Ziel, für Sie als verantwortlichen Arzt eine rechtssichere Handlungsempfehlung zu erarbeiten. Leider benötigen diese Dinge Zeit und wir können nicht verhindern, dass Sie - zumindest übergangsweise und regional unterschiedlich - ein wirtschaftliches Risiko bei dem Einsatz von Meniskus-Naht-Implantat-Systemen eingehen.

Sobald uns neue Erkenntnisse hierzu vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.

 

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Gabriel Wasmer
Vorsitzender des AGA-Standespolitikkomitees
AGA - Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie

Kontakt:
e-mail: infoaga-online.ch
www.aga-online.ch


PD Dr. med. Ralf Müller-Rath
Vorsitzender Berufsverband für Arthroskopie e.V
www.bvask.de/